Rechtsprechung
   BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86   

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https://dejure.org/1987,2644
BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86 (https://dejure.org/1987,2644)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1987 - 4a RJ 71/86 (https://dejure.org/1987,2644)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 (https://dejure.org/1987,2644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rentenantrag eines berufsunfähigen Versicherten vor Beginn einer Maßnahme zur Rehabilitation - 'vorgezogenes Übergangsgeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 107
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86
    5 46 Nr. 1a; SozR 2200 s 1246 Nr nu; BSGE 45, 276 : SozR 2200 % 12ü6 Nr. 27 jeweils mwN).
  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 16/81

    Betriebsstudienhauer; Bergbau; Besonders hoch qualifizierter Facharbeiter;

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86
    Einem Versicherten, der nach seinem bisherigen Beruf der höchsten Stufe dieses - nicht starr anzuwendenden - Schemas angehört, kann nur ein Abstieg auf die Stufe mit dem Leitberuf des Facharbeiters (Gelernten) im Sinne des S 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG "zugemutet" werden (vgl BSGE 54, 181 SOZR 2200 % 1246 Nr. 10ü; BSGE H9, 3" SOZR : :.
  • BSG, 31.01.1984 - 5a RKn 7/82

    Schießmeister - Sprengbeauftragter - Steinkohlenbergbau - Besonders hoch

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86
    "Besonders qualifizierter Facharbeiter" (vgl BSG SOZR 2200 & 12H6 Nr. 37; 8303 54, 181 : SOZR 2200 9 1246 Nr. 103; BSGE 56, 132 : SOZR 2600 5 "6 Nr. 9; BSG SOZR 2600 5 46 Nr. 15) ist ua der Versicherte, der eine Tätigkeit ausgeübt hat, zu der er sich durch Ablegung der Meisterprüfung in einem Handwerk qualifiziert hat.
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Leitbild des

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86
    als seine zur Gruppe der Facharbeiter zählenden Arbeitskollegen (Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit - Nicht selbstständiger Bäckermeister

    Hiernach (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145) sei "besonders qualifizierter Facharbeiter" u.a. der Versicherte, der eine Tätigkeit ausgeübt habe, zu der er sich durch Ablegung der Meisterprüfung in einem Handwerk qualifiziert habe; diese Voraussetzungen erfülle ein in der Arbeiterrentenversicherung versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbilde.

    Das BSG habe in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar einen Bäckermeister im Arbeiterverhältnis, der Lehrlinge ausbilde, der höchsten Gruppe der besonders qualifizierten Facharbeiter zugeordnet (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145), es aber offengelassen, auf welche sonstigen Kriterien abzustellen sei, wenn keine Lehrlingsausbildung erfolge (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 35).

    Er hat durch die Meisterprüfung seine Fähigkeit nachgewiesen, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen, Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden sowie die in seinem Handwerk gebräuchlichen Arbeiten meisterhaft verrichten zu können, und er hat dargetan, daß er die notwendigen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse besitzt (s §§ 48, 49 Handwerksordnung ; vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145 m.w.N.).

    Ein versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Einstufung in die höchste Gruppe des Mehrstufenschemas immer (vgl. BSG Urteile vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - und vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 145).

  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 38/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - selbständiger

    Im Übrigen sind bei der qualitativen Einstufung der Tätigkeit eines Selbständigen neben den genannten Kriterien (erforderliche Ausbildung, besondere Anforderungen der Berufstätigkeit, aber auch Wettbewerbsfähigkeit ohne Formalqualifikation etc) weitere im Arbeits- und Berufsleben maßgebliche qualifizierenden Merkmale zu berücksichtigen, zB die Befähigung zur Lehrlingsausbildung oder die Größe des Betriebes (vgl mwN BSG Urteil vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 145).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 27/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Zeitpunkt des Eintritt

    Er hat durch die Meisterprüfung seine Fähigkeit nachgewiesen, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen, Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden sowie die in seinem Handwerk gebräuchlichen Arbeiten meisterhaft verrichten zu können; er hat zudem dargetan, daß er die notwendigen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse besitzt (s §§ 48, 49 der Handwerksordnung ; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145 mwN).

    Ein versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Einstufung in die höchste Gruppe des Mehrstufenschemas immer (vgl BSG Urteile vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - und vom 21. Juli 1978 - 4a RJ 71/86 - <= SozR 2200 § 1246 Nr. 145>).

  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 17/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Er hat auch dargetan, daß er die notwendigen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse besitzt (s §§ 48, 49 der Handwerksordnung ; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145 mwN).

    Ein versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Einstufung in die höchste Gruppe des Mehrstufenschemas zwar immer (vgl BSG Urteile vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - und vom 21. Juli 1978 - 4a RJ 71/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 145).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

    Er hat durch die Meisterprüfung seine Fähigkeit nachgewiesen, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen, Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden sowie die in seinem Handwerk gebräuchlichen Arbeiten meisterhaft verrichten zu können, und er hat dargetan, daß er die notwendigen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse besitzt (s §§ 48, 49 der Handwerksordnung ; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 4 R 1219/11

    Rente wegen Erwerbsminderung - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei

    Dies ist nur möglich, wenn eine zutreffende Einordnung in eine tarifliche Berufsgruppeneinteilung erfolgte und der Lohn in Anwendung des Tarifvertrags gezahlt wird (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Juli 1987, 4a RJ 71/86), was hier nicht der Fall ist.
  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86

    Anspruch auf sogenanntes 'vorgezogenes' Übergangsgeld

    Wie zwischenzeitlich indes der 4a Senat des BSG in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 - entschieden hat, ist es nicht notwendig, daß neben dem Rentenantrag ein Antrag auf Übergangsgeld gestellt wird und - falls der Rentenantrag abgelehnt wird - eine gesonderte Entscheidung der Verwaltung über die Gewährung von Übergangsgeld nach § 1241d Abs. 1 Satz 2 RVO ergeht.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - L 13 R 5334/09

    Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Betonwerker -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (seit BSG, Urteil vom 27. Januar 1981 - 5b/5 RJ 76/80 - BSGE 51, 135 = SozR 2200 § 1246 Nr. 77 = juris; BSG, Urteil vom 24. November 1982 - 5a RKn 16/81 - BSGE 54, 181 = SozR 2200 § 1246 Nr. 103 m.w.N. = juris) lassen sich aus der Entlohnung allein die Qualität und die betriebliche Bedeutung der vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit nicht einfach ableiten (BSG, Urteil vom BSG 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 145 = juris Rdnr. 17).
  • LSG Hessen, 25.07.2003 - L 13 RJ 1212/99

    Erwerbsminderungsrente für selbständigen Handwerksmeister - Beschäftigung von

    Denn nach § 21 Handwerksordnung (HwO) ist die Ausbildung von Lehrlingen grundsätzlich Personen vorbehalten, die hierzu persönlich geeignet sind und ihre fachliche Eignung durch Bestehen der Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, nachgewiesen haben (BSG vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 145).
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87

    Erwerbsunfähigkeitsrente im Anschluß an Rehabilitationsmaßnahme

    Zwar hat der erkennende Senat - damals als 5b Senat - durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 30. September 1987 - 5b RJ 78/86 - im Anschluß an das Urteil des 4a Senats vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 (SozR 2200 § 1246 Nr. 145) entschieden, für die Gewährung des Übergangsgeldes sei es nicht notwendig, daß neben dem Rentenantrag ein Antrag auf Übergangsgeld gestellt werde und - falls der Rentenantrag abgelehnt werde - eine gesonderte Entscheidung der Verwaltung über die Gewährung von Übergangsgeld nach § 1241d Abs. 1 Satz 2 RVO ergehe.
  • LSG Berlin, 20.07.2001 - L 16 RJ 100/99

    Anspruch auf Gewährung von Übergangsgeld; Feststellung der bewilligten Rente

  • LSG Berlin, 30.06.2003 - L 16 RJ 89/99

    Streitigkeit über die Gewährung von Übergangsgeld bzw. von Rente wegen

  • BSG, 08.10.1992 - 13 BJ 89/92

    Beschwerde wegen nicht nachvollziehbarer Begründung eines Versicherungsanspruchs

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 R 612/09
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